Vatikan: Eine Kultur der Verantwortung gegen neue Formen der Finanzkriminalität
Monsignore Anthony Ekpo, Assessor für Allgemeine Angelegenheiten im Staatssekretariat und Vorsitzender des Ausschusses für Finanzsicherheit, hat sich bei einer internationalen Tagung zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geäußert. Die entsprechenden Regelungen wurden vor 15 Jahren im Vatikan eingeführt
Quelle
Papst Leo XIV. reformiert die vatikanische Finanzaufsichtsbehörde – Vatican News

Daniele Piccini – Rom
Fünfzehn Jahre nach der Einführung des ersten Gesetzes zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Staat Vatikanstadt „besteht die beste Art, diese Fortschritte zu würdigen, nicht darin, sie einfach nur zu feiern, sondern sie erneut einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen“, insbesondere angesichts der neu auftretenden Formen der Finanzkriminalität. Dies war der zentrale Gedanke des Beitrags von Monsignore Anthony Ekpo, Assessor für Allgemeine Angelegenheiten im Staatssekretariat und Vorsitzender des Ausschusses für Finanzsicherheit des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt. Er sprach am Dienstagmorgen, 29. September, im Saal „The Dome“ der römischen Universität Luiss. Die Universität hat dem Thema „Fünfzehn Jahre seit dem ersten Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering, AML) und Terrorismusfinanzierung (Countering the Financing of Terrorism, CFT) im Heiligen Stuhl und im Staat der Vatikanstadt“ einen internationalen Studientag gewidmet.
Die Bedrohung durch neue Technologien
Eine Anstrengung, die angesichts des immer massiveren Einsatzes neuer Technologien im Bereich der Finanzkriminalität umso notwendiger ist. „Die nächsten 15 Jahre“, so Monsignore Ekpo, „werden Risiken mit sich bringen, die im Jahr 2010 kaum vorstellbar waren: immer komplexere Finanztechnologien, sofortige grenzüberschreitende Transaktionen, Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten, künstliche Intelligenz und neue Formen der Finanzkriminalität. Wir werden sicherlich solide Gesetze brauchen, aber auch und vor allem solide Institutionen, eine wirksame Zusammenarbeit, professionelles Urteilsvermögen, technologisches Fachwissen und eine Kultur der Verantwortung.“
Die Initiative von Papst Benedikt XVI.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzsicherheit erinnerte an den Zeitpunkt, die Modalitäten und die Beweggründe für die Einführung dieser neuen Rechtsvorschriften. „Am 30. Dezember 2010 wurde das Gesetz Nr. CXXVII des Staates Vatikanstadt verkündet, mit dem der erste umfassende Rechtsrahmen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen wurde. Am selben Tag dehnte Papst Benedikt XVI. dessen Anwendung auf die betroffenen Institutionen des Heiligen Stuhls aus und beschloss die Teilnahme an einem internationalen System, das auf geteilter Verantwortung und gegenseitiger Rechenschaftspflicht beruht.“
In den Jahren nach der Einführung der neuen Gesetzgebung habe sich schrittweise ein umfassenderes rechtliches und institutionelles Rahmenwerk entwickelt, fuhr Monsignore Ekpo fort: „Die Teilnahme am internationalen System zur Bekämpfung der Geldwäsche erfolgte durch regelmäßige externe Bewertungen und einen ständigen Dialog, während nachfolgende Reformen die Prävention, die Aufsicht, die Finanzermittlung, die Koordinierung und die internationale Zusammenarbeit gestärkt haben.“
Franziskus: Geld muss dienen, nicht herrschen
Aufsicht, Finanzaufklärung und internationale Zusammenarbeit – so argumentierte er weiter – dienen dem „Schutz der Menschen“ und der „Wahrung des Vertrauens“ und gewährleisten zugleich, dass „die finanziellen Mittel das bleiben, was sie immer sein sollten: Mittel im Dienst legitimer Ziele der Institutionen, der Menschen und letztlich des Gemeinwohls“.
Wenn diese Transparenz für jede Institution wichtig ist, so ist sie für eine Institution wie den Vatikan, die Spenden und Finanzmittel für wohltätige Zwecke verwalten muss, geradezu unverzichtbar. „Die ihren Institutionen anvertrauten Mittel“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzsicherheit, „haben einen Wert, der über den wirtschaftlichen hinausgeht: Sie bringen die Erwartung von Integrität und Vertrauen in den Zweck, für den sie zur Verfügung gestellt werden, sowie in die Art und Weise, wie sie verwaltet werden, mit sich. In diesem Sinne ist finanzielle Integrität daher untrennbar mit dem Vertrauen in die Institutionen verbunden.“
Eine Aufgabe von „tiefgreifender Bedeutung“, die Papst Franziskus sehr gut verstanden hat, „als er 2020 die Gutachter des Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche (Moneyval) empfing und an einen Grundsatz aus Evangelii gaudium erinnerte: Geld muss dienen, nicht herrschen“.
Viele Fortschritte in 15 Jahren
„Heute, fünfzehn Jahre später“, so Monsignore Ekpo abschließend, „sehen wir viele Fortschritte. Der Rechtsrahmen ist gereift. Die Institutionen haben sich weiterentwickelt. Die Aufsichts- und Kooperationsmechanismen sind ausgefeilter geworden. Dank der geduldigen Arbeit von Gesetzgebern, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Experten für Finanzermittlung, Strafverfolgungsbehörden, Richtern und Institutionen hat sich nach und nach eine Kultur der finanziellen Integrität entwickelt.“
Ein besonderes Augenmerk, das der Heilige Stuhl auch kürzlich mit der Verabschiedung des neuen Statuts der Aufsichts- und Finanzinformationsbehörde (ASIF) durch Papst Leo XIV. bekräftigen wollte. In dem Chirograph vom 25. Juni 2026 bekräftigte der Papst in der Tat, dass „Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit im Bereich der Wirtschafts- und Finanztätigkeiten unverzichtbare Elemente einer guten Verwaltung und des Dienstes am Gemeinwohl darstellen“, und verwies auf das Engagement, das der Heilige Stuhl „kontinuierlich und entschlossen“ bei der schrittweisen Stärkung seines rechtlichen und institutionellen Rahmens verfolgt.
Ein Weg, der im Laufe der Jahre zur Entwicklung eines immer umfassenderen Systems der Prävention, Überwachung und Kontrolle geführt hat, das auf den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Transparenz, Verhältnismäßigkeit und internationalen Zusammenarbeit beruht, sowie zur schrittweisen Konsolidierung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie zur aufsichtsrechtlichen Überwachung von Einrichtungen, die beruflich Tätigkeiten finanzieller Art ausüben. Mit der neuen Satzung findet dieser Weg eine weitere institutionelle Weiterentwicklung, mit dem Ziel – wie der Papst selbst dargelegt hat –, zur „Transparenz, Integrität, Stabilität und Sicherheit“ des Wirtschafts- und Finanzsystems des Heiligen Stuhls und des Staates Vatikanstadt beizutragen.
vaticannews – skr, 29. September 2026
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