Das Konkordat von 1817 (erzbistum-muenchen.de)
1806 begonnene Verhandlungen des jungen Königreiches Bayern mit dem Heiligen Stuhl über eine neue Bistumsorganisation scheiterten. Erst nach Herstellung einer festen staatlichen Ordnung in Europa durch den Wiener Kongress wurden 1816 erneut Konkordatsverhandlungen aufgenommen
Quelle
Pius VII. (vatican.va)
Pius VII. – Wikipedia
1806 begonnene Verhandlungen des jungen Königreiches Bayern mit dem Heiligen Stuhl über eine neue Bistumsorganisation scheiterten. Erst nach Herstellung einer festen staatlichen Ordnung in Europa durch den Wiener Kongress wurden 1816 erneut Konkordatsverhandlungen aufgenommen.
Am 5. Juni 1817 konnten schließlich Kardinalstaatssekretär Ercole Consalvi und der bayerische Gesandte Johann Kasimir von Haeffelin in Rom den Vertragstext unterzeichnen. Die Ratifikation, die das Konkordat rechtskräftig machte, erfolgte am 24. Oktober 1817 durch König Max I. Joseph und am 9. November 1817 durch Papst Pius VII.
Die Umsetzung des Konkordates verzögerte sich jedoch bis 1821. Es gab Differenzen über das Verhältnis zwischen den Konkordatsvorschriften und der bayerischen Verfassung vom 26. Mai 1818 mit dem ihr zugehörigen Religionsedikt . Diese konnten erst durch die “Tegernseer Erklärung“ des Königs vom 15. September 1821 – zumindest formell – beigelegt werden.
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