Papst: „Strenger gegen Eheannullierung vorgehen“

Benedikt XVI. hat zu einer strengeren Handhabung bei Eheannullierung aufgerufen

Radio Vatikan, 21. Januar 2011

Gleichzeitig soll auch bei der Gewährung des Ehesakraments gewissenhafter vorgegangen werden. Mit diesem Aufruf wandte sich der Papst an die Richter und Mitarbeiter des Kirchengerichts der “Sacra Rota Romana”. Damit eröffnete der Papst offiziell das Gerichtsjahr 2011. Die Hauptarbeit der Römischen Rota besteht in den Ehenichtigkeitsverfahren.

“Oft werden Ehe geschlossen, ohne dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Doch oft ist es auch so, dass die Ehe aufgelöst wird, obwohl alle Anforderungen erfüllt sind. Doch das wird dann verleugnet, um eine Annullierung zu erwirken. Sowohl eine zu einfach geschlossene Trauung als auch eine zu schnell aufgelöste Ehe sind ein Zeichen der Nachlässigkeit der Kirche. Deshalb ist es wichtig, dass diesem Teufelskreis ein Ende gesetzt wird.”

Bei der Ehevorbereitung gehe es nicht darum, den Paaren eine Ideologie aufzuzwingen. Auch sei der Ehebund kein aufgedrängtes kulturelles Modell, so der Papst.

Die Verlobten sollen wissen, dass die Ehe dazu da ist, um die Wahrheit kennenzulernen. Diese Wahrheit führt zur Natur hin, denn die Ehe ist eine natürliche Sache. Auch geht es bei der Heirat um eine Verpflichtung von zwei Menschen, die in der Sache des Verhältnisses zwischen Mann und Frau liegen.”

Eine glückliche Ehe sei das Ergebnis einer guten Verbindung zwischen Kirchenrecht und Seelsorge. Denn der Bund fürs Leben bestehe nicht einzig aus strengen Regeln sondern auch aus gegenseitigem Verständnis und Respekt.

“Es gibt aber nur eine Art von Ehe und zwar zwischen einem Mann und einer Frau. Dies ist rechtlich verankert und bildet das Sein der Ehe.”

Hintergrund

Das römische Gericht urteilt über die Gültigkeit kirchlicher Eheschliessungen und ist dabei letzte Berufungsinstanz der einzelnen Diözesangerichte. Zur Römischen Rota gehört auch das “Studio Rotale”, an dem die Advokaten und Prokuratoren ausgebildet werden. Das Gericht der Römischen Rota ist nach der Apostolischen Signatur das zweithöchste Gericht des Apostolischen Stuhls und übt für den Papst die ordentliche Gerichtsbarkeit aus. Die Richter der Römischen Rota sind die so genannten “Auditoren”, die vom Heiligen Vater ernannt und von einem Dekan als “primus inter pares” geleitet werden. Der Dekan der Römischen Rota ist seit 2004 Bischof Antoni Stankiewicz.

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