Ermittlungen gegen Kardinäle Ratzinger, Wetter nach Münchner Studie eingestellt

“Die Ermittlungen ergaben jeweils keinen hinreichenden Verdacht strafbaren Handelns der Personalverantwortlichen, weswegen die Ermittlungsverfahren sukzessive […] eingestellt wurden”, so die Staatsanwaltschaft

Quelle
Zeit der Verwirrung (erzdioezese-wien.at)

Von CNA Deutsch Nachrichtenredaktion

München – Mittwoch, 22. März 2023

Die Staatsanwaltschaft München hat ihre Ermittlungen gegen die Kardinäle Joseph Ratzinger und Friedrich Wetter eingestellt, nachdem im Zuge des Münchner Missbrauchsgutachtens vom Januar 2022 der Verdacht bestand, dass “ein Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger gegeben sein könnte”.

“Soweit sich aus diesen Vorgängen Verdachtsmomente hinsichtlich eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Verhaltens kirchlicher Verantwortungsträger ergaben, wurden zunächst gesonderte Vorprüfungsvorgänge eingetragen”, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag. “Geprüft wurde dabei insbesondere, ob ein kirchlicher Verantwortungsträger durch eine Personalentscheidung Beihilfe zu einer später begangenen, noch nicht verjährten Missbrauchstat eines Priesters geleistet haben könnte.”

Neben Ratzinger, der von 1977 bis 1982 für das Erzbistum München und Freising zuständig war, und Wetter, der bis 2007 als Nachfolger von Ratzinger wirkte, war auch der ehemalige Generalvikar Gerhard Gruber als Beschuldigter eingetragen worden.

“Die Ermittlungen ergaben jeweils keinen hinreichenden Verdacht strafbaren Handelns der Personalverantwortlichen, weswegen die Ermittlungsverfahren sukzessive […] eingestellt wurden”, so die Staatsanwaltschaft. In zwei Verfahren, in denen Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI. als Beschuldigter galt, “führten die Prüfungen zu dem Ergebnis, dass entweder keine beihilfefähige Haupttat nachweisbar war oder eine solche jedenfalls wegen des Eintritts der Verjährung nicht mehr verfolgbar wäre”.

“In rechtlicher Hinsicht ist zu betonen, dass Untersuchungsgegenstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen keine eigenhändigen Missbrauchstaten der kirchlichen Personalverantwortlichen waren, sondern mögliche Beihilfehandlungen durch aktives Tun oder Unterlassen”, teilte die Staatsanwaltschaft mit. “Voraussetzung für eine strafbare Beihilfe ist zunächst, dass durch einen anderen Täter (in diesem Fall durch einen Priester) eine verfolgbare Straftat (etwa ein sexueller Missbrauch von Kindern) begangen wird. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob und in welcher Form ein kirchlicher Verantwortungsträger zu dieser Tat Beihilfe geleistet hat.”

Die Erzdiözese München und Freising bekräftigte unterdessen “ihren unbedingten Aufklärungswillen und ihre uneingeschränkte Kooperations- und Unterstützungsbereitschaft bei jeglicher staatlichen Ermittlung”. Man rufe “Betroffene und alle, die Hinweise auf Missbrauch in diesem wie auch anderen Kontexten im Bereich der Erzdiözese München und Freising haben, dazu auf, sich an die unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und Freising zu wenden”.

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Katholische Nachrichten
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