„Beichtgeheimnis ist unverletzlich!“
Vatikan bekräftigt: „Beichtgeheimnis ist unverletzlich!“
Vatikan bekräftigt: „Beichtgeheimnis ist unverletzlich!“
Muss ein Priester, der in der Beichte von Verbrechen – zum Beispiel von Kindesmissbrauch – erfährt, die Behörden alarmieren? Angesichts der Missbrauchsskandale in der Kirche kommt diese Frage immer wieder mal auf – bis hin zu staatlichen Versuchen etwa in Chile, das sogenannte Beichtgeheimnis gesetzlich auszuhebeln.
Stefan von Kempis – Vatikanstadt
Doch dem stemmt sich nun der Vatikan mit einem Dokument der „Apostolischen Pönitentierie“ entgegen; dieser päpstliche Gerichtshof ist seit acht Jahrhunderten für Fragen der Beichte und des Gewissens zuständig. Eine sogenannte „Note“ bekräftigt die absolute Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses.
Die etwa zehnseitige Erklärung wurde an diesem Montag vom Vatikan veröffentlicht; Papst Franziskus hat sie vor zehn Tagen gebilligt und ihre Publikation angeordnet. Das Dokument geht – ungewöhnlich genug für einen Vatikantext – von der heutigen digitalen Welt aus, in der fake news zirkulieren und scheinbar nichts mehr geheim bleiben darf. „Die öffentliche Meinung gilt als eine Art letzte Instanz“, so die „Note“. Diese Einstellung habe leider auch auf viele Katholiken abgefärbt. Die Folge seien Rufe nach Transparenz – und eine Krise des Beichtgeheimnisses.
“ Nicht wie ein Mensch, sondern wie Gott ”
Doch der Vatikan kann und will in diesem Punkt nicht nachgeben: Die absolute Unverletzlichkeit dieses Sakraments gründe auf göttlichem Recht und lasse schlechthin keine Ausnahme zu. Der Priester handle bei der Beichte (die eigentlich seit dem Konzil „Sakrament der Versöhnung“ heisst) in persona Christi und erfahre die Sünden des Beichtenden „nicht wie ein Mensch, sondern wie Gott“ – so eine Formulierung des hl. Thomas von Aquin. Dass der Priester den vertraulichen Charakter des Gebeichteten verteidige, sei nicht nur der „Loyalität“ gegenüber dem Beichtenden geschuldet, sondern mehr noch dem Respekt vor der Heiligkeit des Sakraments.
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