Vatikangericht spricht Pater Hermann Geissler frei
Nach Beschuldigung durch Doris Wagner: Vatikangericht spricht Pater Hermann Geissler frei
Von CNA Deutsch/EWTN News
Vatikanstadt, 16. Mai 2019 (CNA Deutsch)
Das höchste Gericht des Vatikans hat Pater Hermann Geissler freigesprochen. Der ehemalige Abteilungsleiter der Glaubenskongregation war von der Theologin Doris Wagner beschuldigt worden, sie im Beichtstuhl sexuell bedrängt zu haben.
Eine “Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebotes” seitens Pater Geisslers “steht nicht fest” (non constare), heisst es in einem auf Latein verfassten Bescheid der fünf Richter, berichtet die “Herder Korrespondenz“.
Pater Geissler bestätigte den Freispruch gegenüber CNA Deutsch am heutigen 16. Mai.
Doris Wagner, geborene Reisinger, ist eine ehemalige Angehörige der Gemeinschaft “Das Werk”, zu der auch Pater Hermann Geissler gehört. Sie erhebt seit längerer Zeit öffentlich verschiedene schwere Vorwürfe gegen den Orden, aus dem sie 2011 austrat.
In einem 2014 veröffentlichten Buch und mehreren Interviews hatte sie den vorgeblichen Übergriff von Pater Geissler geschildert, für den sie ihn bereits 2012 bei der Glaubenskongregation Klage eingereicht hatte. Auch in diesem ersten Fall war der Geistliche freigesprochen worden.
Hintergrund
Einem Bericht der katholischen Wochenzeitung “Die Tagespost” zufolge hatte die Frau nach eigener Auskunft hintereinander sexuelle Beziehungen mit zwei Priestern des Ordens. Keiner der beiden ist Pater Geissler. Die Beziehung mit dem ersten Priester bezeichnete sie im Nachhinein als Vergewaltigung, den zweiten heiratete sie später, berichtete die Zeitung.
Sowohl die deutsche wie auch die österreichische Staatsanwaltschaft hätten den Vergewaltigungsvorwurf indes für unbegründet erklärt, weil es sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr von zwei Erwachsenen gehandelt habe, berichteten Medien.
Wie CNA Deutsch meldete, war Pater Geissler am 28. Januar auf sein Amt in der Glaubenskongregation verzichtet, um Schaden abzuwenden. Er behalte sich rechtliche Schritte gegen die Beschuldigungen vor.
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