Vatikan Kommission: Keine Beweise für weibliche Diakone
Frauendiakonat und Wunschdenken
Quelle
Vatikan Kommission: Keine Beweise für weibliche Diakone
Würzburger Synode
Wo Vergangenheit Zukunf that
Frauendiakonat und Wunschdenken
Kardinal Karl Lehmann hat sich im Februar 2013 im SWR für das sakramentale Frauendiakonat ausgesprochen und sich auf ein einschlägiges Votum der Würzburger Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971-1975) berufen. Als die Rottenburger Diözesansynode 1985/86 dieses Votum mit der Empfehlung, “die in Teilen der alten Kirche geübte Praxis der Weihe von Diakoninnen womöglich wieder einzuführen”, aufgriff, intervenierte in der Tübinger Theologischen Quartalschrift (2/1988, S. 161 f) der Tübinger Kirchenhistoriker Prof. Dr. Rudolf Reinhardt mit scharfen Worten und warf der Synode im Hinblick auf ihre Berufung auf die Praxis der alten Kirche ein Überschreiten ihrer Kompetenz vor: “Diese Praxis hatte es nämlich nie gegeben. Zwar war in den alten Kirchen (teilweise bis ins Mittelalter hinein) die Weihe von Frauen zu Diakonissen üblich gewesen. Doch hatten Rechte, Pflichten und Weihe der Diakonissen sich immer und überall in wesentlichen Stücken vom Diakonat des Mannes unterschieden.
Dabei hätte man es so leicht gehabt. In den Artikeln ‘Diakon’ von Adolf Kalsbach im ‘Reallexikon für Antike und Christentum’ war seit geraumer Zeit die altkirchliche Überlieferung in ihrer ganzen Fülle und Breite von anerkannten Fachleuten ausgebreitet gewesen (RAC 3, 888-909. 917-928). Auch hätte es der Synode gut angestanden, in einer so wichtigen Frage die einschlägige Literatur, nämlich die Untersuchung von Aimé Georges Martimort (Les diaconesses. Essai historique [Bibliotheca Ephemerides Liturgicae. Subsidia 24]. Rom 1982) zu konsultieren. Das Werk lag 1985 schon drei Jahre vor. Die Rottenburger Synodalen (oder wenigstens einige von ihnen) hätten dann erkennen müssen, dass die historische Begründung ihres Antrags in der Luft hängt und reine Konstruktion ist.”
Dann fährt Reinhardt bissig fort: “Geschichtliche Tatbestände lassen sich nicht durch Abstimmungen, Mehrheiten, Postulate und Voten, sondern allein mit der Methode der Geschichtswissenschaft eruieren.”
Normalerweise führen moderne Theologen die Wissenschaft gerne gegen den Spruch des Lehramts ins Feld, wenn sie zwischen beiden einen Widerspruch zu erkennen glauben. Jetzt, wo die Wissenschaft den eigenen Standpunkt im Stich lässt, erwartet man einen Machtspruch aus Rom, wenn Kardinal Lehmann an die Adresse des Heiligen Stuhles die Worte richtet: “Es wird jetzt Zeit, dass mal eine verbindliche gute Entscheidung fällt.” Wie soll das Lehramt eine Entscheidung zugunsten des sakramentalen Frauendiakonats fällen, wenn jegliche geschichtliche Grundlage dafür fehlt?
Mit anderen Worten: Widerspricht das Lehramt den eigenen Vorstellungen, soll es dem Spruch der Wissenschaft weichen. Braucht man es dagegen als Erfüllungsgehilfen der eigenen Wünsche, ist es willkommen und soll sogar die fehlende wissenschaftliche Grundlage kompensieren.
Beweislast
Schon öfters ist mir von Seiten der Befürworter des Frauendiakonats das Argument begegnet, dass die Gegner desselben keine überzeugenden Gründe gegen seine Einführung vorbrächten.
Mit diesem Argument wird die Beweislast zuungunsten der Verteidiger des Status quo verschoben. In Wirklichkeit dagegen sind die Befürworter zwingende Argumente schuldig, dass die Einführung des Frauendiakonats dem Willen Jesu entspricht. Denn nur wenn die Sicherheit besteht, dass dem so ist, kann die Einführung gerechtfertigt werden. Da in der Kirche der Stifterwille entscheidend und die Diakonatsweihe darüberhinaus ein Sakrament ist, ein Sakrament seine Wirkkraft aber nur von Gott her empfangen kann, würde eine ungerechtfertigte, nur auf menschlichen Willen oder rein kirchliche Satzung zurückgehende Einführung des Frauendiakonats zu einem ungültigen Sakrament führen.
Da Jesus nur Männer geweiht hat, können wir nur in Bezug auf das Männerdiakonat diese Gewissheit haben. Ein seit Jahrzehnten wiederholtes Standardargument dagegen lautet, Jesus habe auch nur Juden geweiht, und trotzdem blieb das Weihesakrament nicht auf Juden beschränkt. Tatsächlich waren die Apostel und die erste Generation der Christen ausschliesslich Judenchristen, denen der Gedanke, dass Gott zwischen Juden und Heiden keinen Unterschied mehr macht, so fremd war, dass es, wie die Apostelgeschichte (Kapitel 10) berichtet, einer eigenen Offenbarung bedurfte, um Petrus und “die Gläubigen aus der Beschneidung” (Apg 10, 45) davon zu überzeugen. Aber in diesem Fall haben wir eben die biblisch bezeugte Offenbarung und die seitdem ununterbrochen existierende Tradition. Genau dies fehlt aber beim Frauendiakonat.
Dass entgegen einer zweitausendjährigen Tradition nun vorgeblich entdeckt wird, dass es Jesus eigentlich ganz anders wollte, bedarf doch einer überzeugenden Begründung. Davon ist weit und breit nichts zu sehen. Man fordert einfach, und Rom soll bitte seine Ablehnung begründen. Damit vertauscht man die klassische Beweislast. Weil durch die Tradition die Kontinuität zum Stifterwillen sichergestellt ist, bedarf nicht die Tradition, sondern die Neuerung der Begründung.
Wenn man freilich den Glauben aufgegeben hat, dass Jesus die Kirche gründete, wird das Vorgehen der Befürworter plausibel. Dann kommt es in der Kirche nicht auf den Willen Jesu an, sondern wie in der staatlichen Demokratie auf die Mehrheits- und Machtverhältnisse. Wenn man nur hartnäckig genug für die eigenen Wünsche Werbung macht, wird man über kurz oder lang schon ans Ziel kommen. Wer so denkt, sollte offen zugeben, dass er den Glauben an die Kirche aufgegeben hat. Und wer von den Befürwortern diesen Glauben nicht aufgegeben hat, sollte sich von jenen deutlich und öffentlich distanzieren, statt mit ihnen gemeinsame Sache zu machen.
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