“Ein Bürger wird quasi zur Moralpolizei für einen anderen Bürger“

Interview mit der Leiterin der Brüsselvertretung der Anwälteallianz ADF International, Sophia Kuby, über die Folgen eines erweiterten europaweiten Anti-Diskriminierungsgesetzes

botenQuelle, AFD International

Die Anwälteallianz ADF International hat in dieser Woche Medienvertreter aus ganz Europa zu einem Symposium über Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit sowie Lebensrecht nach Brüssel eingeladen. Die Organisation klärte auch über die rechtlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines erweiterten europaweiten Anti-Diskriminierungsgesetzes auf. Michaela Koller sprach mit der Leiterin der Brüsselvertretung dieser Organisation, Sophia Kuby, über die Hintergründe eines Richtlinienentwurfs, der für die Freiheit in Europa noch gefährlich werden könnte.

***

Frau Kuby, um was geht es bei der Antidiskriminierungsrichtlinie, welche die EU derzeit verhandelt?

Sophia Kuby: Es geht um einen Gesetzesentwurf, der Vertragsfreiheit von der Regel zur Ausnahme machen würde. Niemand, der eine Dienstleistung oder ein Gut anbietet, ob mit oder ohne Gewinninteresse, dürfte aufgrund von Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung oder sexueller Orientierung „diskriminieren“. Diskriminierung ist allerdings so vage definiert, dass niemand jemals genau wüsste, ob er noch gesetzeskonform handelt oder sich der Diskriminierung schuldig macht. Der Gesetzesentwurf enthält eine Beweislastumkehr, also wäre man automatisch der Diskriminierung schuldig bis man seine Unschuld beweisen kann.

Gibt es solche EU-Gesetze nicht schon längst? Was ist neu an dem nun verhandelten Entwurf?

Sophia Kuby: In Europa gibt es bereits Bestimmungen, die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung, Religion, Alter oder Behinderung im Arbeitsrecht verbieten. Im Bereich der Güter und Dienstleistungen ist in der Europäischen Union Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Geschlecht verboten. Was nun hinzukommen soll, ist ein Diskriminierungsverbot in diesem Bereich aufgrund von vagen Gründen wie Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Man muss kein Hellseher sein, um vorherzusehen, dass dies zu beträchtlicher Rechtsunsicherheit und infolgedessen zu einem steilen Anstieg an Gerichtsprozessen führen würde.

Wer wäre von der Richtlinie betroffen?

Sophia Kuby: Jeder Bürger wäre, der Klein-, Mittel- oder Grossunternehmer ist, aber auch Vereine, die Güter oder Dienstleistungen anbieten, fielen unter das neue Gesetz. Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Menschen, ob im Kleinen oder im Grossen, bilden die Grundlage der gesellschaftlichen Interaktion. Es ist das, was eine Gesellschaft ausmacht. Jeder trägt das bei, was er beitragen kann: die Fertigung eines Produkts, der Handel von Gütern, eine Dienstleistung. Wenn die Richtlinie gesetzliche Wirklichkeit wird, würde die Freiheit in diesem Bereich fundamental beschnitten werden. Vertragsfreiheit hätte ein Ende, wirtschaftliche Interaktion wäre unter strenge staatliche Kontrolle gestellt.

Was soll damit erreicht werden?

Sophia Kuby: Die Absicht dahinter ist die Förderung der Gleichstellung von bestimmten Gruppen der Gesellschaft und die damit einhergehende Hoffnung, eine gerechtere Gesellschaft herzustellen. Wenn man sich aber genauer anschaut, was in den Ländern geschieht, die bereits ähnliche Gesetzgebung auf nationaler Ebene umgesetzt haben, stellen wir fest: Menschen haben plötzlich Gerichtsprozesse am Hals, müssen sich oft über Jahre mit hohen Anwaltskosten gegen Vorwürfe der Diskriminierung verteidigen, weil sie ein Vertragsangebot höflich abgelehnt haben. Beispiele fehlen nicht: Im Fall der Ashers Bakery haben die Inhaber der Bäckerei in Nordirland, ein junges Paar mit einem kleinen Kind, es abgelehnt, einen Kuchen herzustellen, der die Aufschrift tragen sollte: „Unterstützung für Homoehe“. Sie wurden von dem homosexuellen potenziellen Kunden der Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung angeklagt und für schuldig befunden.

Dieser Fall zeigt deutlich das Problem: Ein junges Paar hat einen kleinen Familienbetrieb und möchte im Einklang mit seinen moralischen Überzeugungen handeln. Dazu gehört für sie, dass sie nicht gezwungen werden, eine Botschaft zu verbreiten, der sie nicht zustimmen können. Diese Freiheit sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber heute nicht mehr. Wichtig ist dabei zu verstehen, dass es in dem Fall in keiner Weise um Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung geht. Hätte ein heterosexueller Kunde den gleichen Kuchen bestellt, hätten die Inhaber ebenso abgelehnt. Hätte der homosexuelle Kunde einen Kuchen ohne Aufschrift bestellt, hätten sie ihn selbstverständlich gebacken. Es geht also nicht darum, dass kein Vertrag mit einem potenziellen Kunden aufgrund seiner sexuellen Orientierung zustande kommt, sondern es geht darum, dass Menschen die Freiheit einfordern, im Einklang mit ihren moralischen Überzeugungen zu handeln.

Wieso wird die Beweislast umgekehrt?

Sophia Kuby: Wir müssen verstehen, wo die Idee der Anti-Diskriminierung herkommt. Sie kommt aus der richtigen Idee, den schwachen Bürger vor willkürlicher unterschiedlicher Behandlung durch den übermächtigen Staat zu schützen. Die Beweislastumkehr will also ein ungleiches Kräfteverhältnis ausgleichen. Der Bürger hat gegenüber dem Staat kaum die Möglichkeit zu beweisen, dass er Opfer von Diskriminierung geworden ist. Diese Richtlinie hingegen regelt das Verhältnis unter den Bürgern. Ein Bürger wird quasi zur Moralpolizei für einen anderen Bürger. Wenn sich ein Bürger ungerecht behandelt fühlt, kann er gegen den angeblichen Täter klagen und ist erst einmal automatisch im Recht. Dass man sich manchmal ungerecht behandelt fühlt oder in seinen Gefühlen verletzt ist, ist allerdings der Preis, den wir für eine freie Gesellschaft zahlen müssen.

Können Sie konkrete Beispiele nennen?

Sophia Kuby: Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus dem Bereich, wo noch nicht einmal ein Gewinninteresse im Spiel ist: in Grossbritannien wurden nach Verabschiedung des dortigen Gleichstellungsgesetzes alle katholischen Adoptionsvereine der Diskriminierung angeklagt, weil sie, in Übereinstimmung mit ihren Prinzipien, Kinder nur an verheiratete Paare vermittelten. Ungeachtet der Tatsache, dass es genug andere Vereine gab und gibt, die problemlos homosexuellen Paaren Kinder vermitteln, wurden die katholischen Vereine vor die Wahl gestellt: entweder sie handeln gegen ihre Gründungsprinzipien und ihre Identität oder sie schliessen. Genau das ist passiert. Heute gibt es keine katholischen Adoptionsvereine mehr in Grossbritannien. Der soziale Nutzen, der dadurch verloren ging, ist nicht leicht zu ersetzen.

Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass es wirklich zu einer verbindlichen Richtlinie kommt?

Sophia Kuby: Wenn der Rat dem Vorschlag zustimmt, würde er, wie jede Richtlinie, in rechtlich bindendes nationales Recht umgesetzt werden. Der Rat ist die letzte Stufe im europäischen Gesetzgebungsprozess. Dort liegt der Entwurf bereits seit sechs Jahren. Zum Glück braucht diese Richtlinie Einstimmigkeit. Deutschland sperrt sich dagegen mit dem Argument, dass sie weder nötig noch hilfreich sei. Polen hat gerade offiziell seine Position geändert und ist nun auch dagegen. Das ist eine positive Entwicklung, allerdings ist es nach wie vor erschreckend, dass 26 weitere Mitgliedsstaaten grundsätzlich bereit wären, einem solchen Gesetz zuzustimmen.

Wir danken für das Gespräch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

Archiv

Empfehlung

Ausgewählte Artikel