Schreiben von Papst Franziskus an die Bischöfe Argentiniens
„Damit es keine Verwirrung über die Lehre der Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe gebe“
Schreiben von Papst Franziskus an die Bischöfe Argentiniens
Zenit.org, 13. September 2016
In einem Brief hat Papst Franziskus den argentinischen Bischöfen seine Anerkennung für deren Anmerkungen zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben über die Familie „Amoris Laetitia“ ausgedrückt. Der Text der Oberhirten der argentinischen Kirche sei ein „echtes Vorbild für die Begleitung durch Priester“ wie keine anderen Interpretationen des Apostolischen Schreibens.
Das Schreiben wurde am Dienstag in der Vatikanzeitung „Osservatore Romano“ veröffentlicht. Der Papst bezieht sich auf die Publikation „Grundlegende Kriterien für die Anwendung von Kapitel VIII von Amoris Laetitia“. Franziskus betont darin die Dringlichkeit der „Schulung zur Urteilsfähigkeit“, persönlich und gemeinschaftlich, in Seminaren und Pfarreien.
Er empfiehlt den Priestern „pastorale Liebe“ zu üben, das heisst, einen Dienst zu leisten, der sich nicht auf programmatische, organisatorische oder rechtliche Betrachtungen beschränkt.
Schliesslich erinnert Franziskus daran, dass „Amoris Laetitia“ die „Frucht der Arbeit und des Gebets der ganzen Kirche“ sei. Die Vertiefung helfe sicherlich dem Wachstum, der Konsolidierung und der Heiligkeit der Familie.
Es gebe keine unbegrenzte Zulassung zu den Sakramenten, betonen die argentinischen Bischöfe. Vielmehr müsse die persönliche Einsicht in einem Prozess von einem Pfarrer begleitet werden. Nicht zwangsläufig führe dieser Weg zu den Sakramenten, sondern könne „zu anderen Formen der Integration in das Leben der Kirche bewegen“.
Wenn die Enthaltsamkeit in der Wirklichkeit nicht praktikabel sei, insbesondere wenn es zu einer Situation führe, an der Kinder der neuen Verbindung Schaden nehmen, eröffne „Amoris Laetitia“ die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen.
Besonders empörend sei der Zugang zu den Sakramenten, wenn es „ungelöste Ungerechtigkeiten“ gebe, etwa wenn eine neue Verbindung auf eine frische Scheidung folge oder jemand seine familiären Verpflichtungen wiederholt verletzt habe.
Die Bischöfe bekräftigen, dass es angebracht sei jeden Zugang zu den Sakramenten privat zu ermöglichen, vor allem wenn Konfliktsituationen zu erwarten seien. Sie laden dazu ein, im Geiste der Verständigung auch die Gemeinschaft zu begleiten, damit es keine Verwirrung über die Lehre der Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe gebe. (mk)
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