Motu Proprio „De concordia inter Codices“ veröffentlicht
Das Apostolische Schreiben von Papst Franziskus gleicht das lateinische Kirchenrecht an Ostkirchen an
Heute wurde das Apostolische Schreiben „De concordia inter Codices“ (Über die Einheit zwischen den Codices) in der Form eines Motu Proprio veröffentlicht. Mit dem Dokument werden einige Normen des Kanonischen Rechts geändert.
Die Überarbeitung wurde von Benedikt XVI. autorisiert und nun abgeschlossen. Papst Franziskus stimmte dem Vorschlag zu, den lateinischen Text anzupassen, um Einheit vor allem in wichtigen praktischen Fragen des pastoralen Lebens zwischen dem Kanonischen Recht aus dem Jahr 1983 und dem Kanonischen Recht der Ostkirchen aus dem Jahr 1990 zu schaffen.
Beide Codices hatten bisher sowohl übereinstimmende als auch voneinander abweichende Normen, welche die pastorale Praxis, z.B. bei Taufen und Eheschliessungen, erschwerten. Auch wenn die Normen übereinstimmten, wurde dennoch die unterschiedliche Rechtstradition beider Codices deutlich. Ein grosses Problem stellte vor allem der Umstand dar, dass das kanonische Recht für den lateinischen Ritus im Gegensatz zum Codex der Ostkirchen über keinerlei Normen zu Bindungen zwischen Gläubigen unterschiedlicher Rituszugehörigkeit verfügte.
Dieses Problem gewann insbesondere mit einer vermehrten Migration der Bevölkerung an Bedeutung, da sich eine bedeutende Anzahl der Mitglieder der Ostkirchen in Gebieten mit mehrheitlich römisch-katholischer Konfession niedergelassen hat. Um dieser neuen Lebenssituation in der Diaspora gerecht zu werden und juristische und pastorale Probleme zu vermeiden, wurde eine Neugestaltung des Kanonischen Rechts in den betreffenden Punkten erforderlich. Zu diesem Zweck wurde eine Expertenkommission in östlichem und lateinischem kanonische Recht einberufen, die zunächst die Hauptprobleme und -fragen aufzeigte und dann einen überarbeiteten Text vorlegte.
Der Volltext des Schreibens ist hier abrufbar (auf Lateinisch). Eine italienische Übersetzung ist hier abrufbar.
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