KKV erinnert an den besonderen Stellenwert von Ehe und Familie

“Diskriminierungsvermeidung heisst nicht Förderung durch Privilegierung”

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– Ehe und Familie sind keine Erfindung des Staates, die er somit nach Belieben verändern könne. Staat hat keine Kompetenz dazu, andere Partnerschaften quasi zur Ehe zu erklären.

Monheim, kath.net, 06. Oktober 2015

“Wie man auf die Idee kommen kann, den Begriff der Ehe auch auf andere Formen menschlicher Gemeinschaften oder Partnerschaften zu übertragen, bleibt wohl das Geheimnis ihrer Erfinder. Das nun ausgerechnet der Bundesrat vor wenigen Tagen eine Gesetzesinitiative zur ‘Öffnung der Ehe für alle’ beschlossen hat, ist trotzdem erstaunlich. Letztlich trägt man mit dieser Forderung dazu bei, dass der Schutz von Ehe und Familie immer mehr ausgehöhlt wird.” Mit diesen Worten plädiert der Bundesvorsitzende des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Bernd-M. Wehner, erneut für den besonderen Stellenwert von Ehe und Familie wie er in Artikel 6 des Grundgesetzes formuliert ist.

So definierte das Bundesverfassungsgericht den Begriff “Ehe und Familie” wie folgt: “Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zur grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie ist die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen. Dieser Ordnungskern der Institute ist für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein unantastbar” (BVerfGE 10, 59/66).

Schliesslich seien Ehe und Familie keine Erfindung des Staates, die er somit nach Belieben verändern könne. Deshalb stehe auch dem Staat nicht die Kompetenz zu, andere Partnerschaften quasi zur Ehe zu erklären. Dies sei auch keine spezifisch katholische Sicht der Ehe da auch die katholische Kirche ihre moralischen und sozialethischen Lehren traditionell nicht nur aus der Sicht des Evangeliums sehe, sondern immer auch mit Blick auf die Schöpfungsordnung, also die der Natur zugrundeliegenden Sinnzusammenhänge, betonte Wehner. So gehöre die Ehe von Mann und Frau zu den Wirklichkeiten, von denen der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde gesagt habe, dass der säkularisierte Staat “von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann”, die ihm also vorgegeben sind.

Im Übrigen sei es auch erstaunlich, dass noch vor etwa zehn Jahren insbesondere von einem Grossteil derer, die heute die “Ehe für alle” fordern, gesagt wurde, die Ehe sei ein Ausdruck der patriarchalischen Machtstrukturen, die es zu bekämpfen gelte. “Von daher ist es schon eigenartig, dass auf einmal diese Lebensform für alle möglichen Arten des Zusammenlebens gefordert wird.” Spätestens hier sollte man hellhörig werden und merken, dass es im Kern offenbar nicht um Gleichstellung geht, sondern letztlich um die Abschaffung der Ehe.

Natürlich nehme auch der KKV zur Kenntnis, dass die Veränderungen in unserer Gesellschaft und der Wertewandel neue und alternative Lebensformen hervorgebracht hätten, unterstreicht der KKV-Bundesvorsitzende. Insofern respektiere er auch das Recht eines jeden Bürgers, diese frei zu wählen. Das gelte selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die – wie andere gesellschaftliche Minderheiten – vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden müssten. Er wehre sich aber dagegen, dass solche Gemeinschaften immer mehr mit der Ehe gleichgesetzt würden bzw. das besondere Schutzversprechen für Ehe und Familie als Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften diskreditiert würden. “Diskriminierungsvermeidung heisst aber nicht Förderung durch Privilegierung”, so Wehner wörtlich.

Jenseits der Werte und Weltanschauungen sei deshalb eine politische Missachtung von Ehe und Familie aus der Sicht des modernen Staates ökonomisch gedankenlos und fiskalisch kurzsichtig. Natürlich könne in unserer Gesellschaft jeder so leben, wie er es für richtig halte. Eine andere Frage sei aber, welche Formen des Zusammenlebens vom Staat in besonderer Weise gefördert und geschützt würden. Hier entscheide letztlich, was dem Nutzen der Allgemeinheit förderlich oder abträglich sei. Die Zukunft von Ehe und Familie sei daher längst nicht mehr nur eine Sache weltanschaulicher Überzeugung einzelner Gruppen, sondern eine Frage auch der ökonomischen Rationalität nach Heller und Pfennig.

Der katholische Sozialverband ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger und besonders die Politiker auf, schon aus Gründen des Gemeinwohls und der Gerechtigkeit am besonderen Schutz von Ehe und Familie, wie ihn die Verfassung bekräftigt, unbedingt festzuhalten.

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