Papst ändert Kirchenrecht

Papst ändert Kirchenrecht: „Gerechte Einfachheit“ in Eheverfahren

Quelle
Vatikan: Apostolisches Schreiben in Form eines ‘Motu Proprio’ Mitis et misericors Iesus, über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen (15. August 2015)
Vatikan: Apostolisches Schreiben in Form eines ‘Motu Proprio’ Mitis Iudex Dominus Iesus über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Kodex des kanonischen Rechts (15. August 2015)

Ehenichtigkeitsverfahren in der Kirche werden einfacher und schneller: Mit zwei Erlassen in der Form eines “Motu Proprio” verändert Papst Franziskus die Verfahren, in denen innerkirchlich über die Gültigkeit einer Ehe befunden wird. Ist eine Ehe nichtig, hat sie nach kirchlicher Auffassung niemals bestanden.

Jeder der beiden Partner kann in diesem Fall erneut kirchlich heiraten.Der Vatikan stellte die beiden Rechtsdokumente – eines für die römisch-katholische Kirche, das andere für die mit Rom unierten Ostkirchen – an diesem Dienstag vor. Papst Franziskus möchte eine “gerechte Einfachheit”, wie er in dem Dokument mit dem Namen “Mitis Iudex Dominus Jesus”, also “Jesus der gütige Richter”, schreibt. Dazu wird es in Zukunft nur noch eine einzige statt bisher zwei Instanzen geben, die über die Gültigkeit einer Ehe entscheidet. Die Kirche kennt keine Scheidung, es geht in diesem Fall um die Frage, ob eine Ehe jemals gültig zu Stande gekommen ist. Der Prozess löst also keine Ehe auf, sondern findet heraus, ob die Ehe überhaupt gültig war.

Darüber hat nun ein Richter in einer Instanz zu entscheiden, nicht mehr ein Ehegericht in vorgeschriebenen zwei Instanzen. Ausserdem verfügt der Papst, dass der Ortsbischof selbst dieses Amt auszuüben hat, zumindest darf er es nicht vollständig delegieren. Papst Franziskus möchte damit eigenen Ausführungen zufolge sicherstellen, dass kein Laxismus in das Verfahren Einzug hält. Überhaupt gehe es nicht darum, die Ehenichtigkeit selbst zu fördern. Lediglich die Verfahren sollten klarer und einfacher gemacht werden.

Im Fall eines Konfliktes nach der Entscheidung der ersten Instanz bleiben eine zweite Instanz beim zuständigen Erzbistum und schliesslich die dritte Instanz bei der Rota Romana im Vatikan erhalten. Während aber bisher immer auch eine zweite Instanz entscheiden musste und im Fall zweier unterschiedlicher Urteile die dritte Instanz involviert war, ist nun eine Instanz ausreichend, sofern mit deren Urteil beide Betroffenen einverstanden sind.

Papst Franziskus betont ausdrücklich, dass es nicht darum gehe, die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage zu stellen. Es handelt sich bei den Änderungen also nicht um eine “katholische Scheidung”. Der Papst sieht in den Änderungen eine grössere pastorale Nähe der Kirche. Während bisher Menschen oft die juristischen Strukturen nicht in Anspruch hätten nehmen können – sei es weil sie zu weit weg gewesen seien, sei es weil es andere Gründe gibt – erfordere es die Nächstenliebe, diese Frage der Gerechtigkeit näher zu den Gläubigen zu bringen und das Verfahren zugänglicher zu machen. Das Schreiben Evangelii Gaudium (Nr. 27) zitierend, spricht der Papst von einer “Bekehrung der kirchlichen Strukturen”. Dabei sollen die Bischofskonferenzen helfen. Ausdrücklich sagt der Papst, dass diese Verfahren für die Paare kostenlos zu sein haben.

Vor einem Jahr hatte der Papst kurz vor der Versammlung der Bischofssynode zum Thema Ehe und Familie eine Kommission eingesetzt, die sich um eine Reform dieses Verfahrens kümmern sollte. Auch bei der Synode selbst wurde das Thema ausführlich und teils kontrovers diskutiert. Am Ende stand aber eine grosse Mehrheit der Synodenväter, die eine Vereinfachung wollten. Auf diesen Rat der Synode an ihn verweist der Papst ausdrücklich.

Die neuen Regelungen des Kirchenrechtes treten am 8. Dezember, mit Beginn des Heiligen Jahres, in Kraft.

rv 08.09.2015 ord

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