Josefi: Kein freier Tag, sondern ein Feiertag

Wiedereinführung des Josefitages (19. März) als gesetzlichen Feiertag in Südtirol angeregt

Quelle
Joseph von Nazaret
Diözese Bozen Brixen

Beim Treffen mit der Südtiroler Landesregierung hat Ivo Muser, Bischof von Bozen und Brixen die Wiedereinführung des Josefitages (19. März) als gesetzlichen Feiertag in Südtirol angeregt.

Bozen-Brixen, kath.net/dbb, 01. Dezember 2014

Beim Treffen mit der Südtiroler Landesregierung hat Ivo Muser, Bischof von Bozen und Brixen die Wiedereinführung des Josefitages (19. März) als gesetzlichen Feiertag in Südtirol angeregt. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Ansuchen zur Wiedereinführung von Josefi als zusätzlichen Feiertag eingebracht – aber nicht das war es, was Bischof Muser beim Treffen mit der Landesregierung vorgeschlagen hatte.

Das liegt auch nicht in der Kompetenz des Landtags, sondern des römischen Parlaments. Der Bischof regte an, aus religiösen Überzeugungen über die Wiedereinführung des Josefi-Tages anstatt des Pfingstmontags nachzudenken, da diese Änderung vom Landtag entschieden werden kann und von religiösen Überlegungen her wünschenswert wäre.

Warum Josefi anstatt des Pfingstmontags?

Neben den staatlich festgelegten Feiertagen (1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8., 25. und 26. Dezember) hat in Italien jede Stadt die Möglichkeit, ihren Patronatstag zum öffentlichen Feiertag zu erklären. In Südtirol wurde dafür der Pfingstmontag als Feiertag herangezogen (vgl. in Mailand ist es der hl. Ambrosius, in Trient der hl. Vigilius, in Rom Peter und Paul, in Neapel S. Gennaro, in Genua und Florenz Johannes der Täufer usw.). Schon 1977 hatte Bischof Joseph Gargitter bei Landeshauptmann Silvius Magnago einen Vorstoss unternommen, den Josefi-Tag als Patronatstag zu behalten.

Bischof Ivo Muser hat nun angeregt, das kirchliche Hochfest des hl. Josef (Patron der Eheleute, der Familien, der Väter, der Männer, um eine gute Sterbestunde, der gesamten Kirche und des Landes Tirol) zum gesetzlichen Feiertag in Südtirol zu erklären – allerdings nicht als zusätzlichen Feiertag, sondern anstatt des Pfingstmontags. Denn vom gesetzlichen Rahmen her ist der Pfingstmontag der EINZIGE Feiertag, über den der Südtiroler Landtag entscheiden kann.

Abwertung oder Aufwertung?

Den Pfingstmontag gibt es seit dem II. Vatikanischen Konzil im liturgischen Kalender der Gesamtkirche nicht mehr als Feiertag; sollte es künftig den 19. März (hl. Josef) als gesetzlichen Feiertag in Südtirol geben, käme dies selbstverständlich der Aufwertung eines kirchlichen Feiertags gleich.

In keiner Weise geht es um die Abwertung des Pfingstfestes, das zusammen mit Ostern und Weihnachten zu den herausragenden kirchlichen Festtagen gehört und das am Pfingstsonntag gefeiert wird. Wenn von verschiedener Seite am Pfingstmontag als einzigen Festtag, über den der Landtag entscheiden kann, festgehalten wird, dann wohl aus einer Motivation heraus, die nicht in einer religiösen Überzeugung zu finden ist. Es geht nicht um die grosse Bedeutung des Pfingstfestes, sondern vielmehr will man den Pfingstmontag aus ganz anderen Überlegungen “nicht mehr hergeben”. Und genau hier ist der Kern der Anregung von Bischof Muser an den Landtag zu finden; denn der Bischof hat keinen zusätzlichen freien Tag, sondern die Aufwertung eines Feiertags angeregt, der auch eine besondere Beziehung zu unserem Land hat.

Generell gilt: Wenn Sonn- und Festtage nicht MEHR sind als freie Tage, dann brauchen wir sie aus kirchlicher Überzeugung nicht und dafür setzt sich der Bischof auch sicher nicht ein. Denn Festtage sind ein hohes Kulturgut im Dienst der Gemeinschaft, der verbindenden Werte, der Zusammengehörigkeit, des Glaubens. Unter dieser Rücksicht sind Bischof Muser die Feiertage ein wichtiges Anliegen, allen voran der Sonntag, der Tag der Auferstehung, der christliche Urfeiertag.

Auch die anderen kirchlichen Festtage (Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Peter und Paul), die 1977 in Italien als gesetzliche Feiertage leider abgeschafft wurden, würden die gleiche Aufmerksamkeit verdienen. Die Anregung des Bischofs zur Einführung des 19. März als gesetzlichen Feiertag für Südtirol versteht sich als ein Vorschlag, der zur Zeit und unter den gegebenen gesetzlichen Regelungen realisierbar ist.

Nur der Landtag kann über diesen Vorschlag entscheiden. Die Motivationen des Bischofs sind religiös motiviert, nicht politisch oder aus wirtschaftlichen Überlegungen. Er setzt sich nicht ein für mehr freie Tage, sondern für unsere Sonn- und Festtage.

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