Wiederverheiratete: Die römische Synode spaltet sich

Ein Teil der Bischöfe plädiert in Einzelfällen für eine Zulassung von Geschiedenen zum Kommunionempfang

Guido Horst Zwischenbericht der Bischofssynode

Rom, Die Tagespost, 13. Oktober 2014, Von Guido Horst

Die römische Bischofssynode zu Ehe und Familie öffnet sich in der Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion. Am Montag hat der Generalrelator der Bischofsversammlung, der ungarische Kardinal Peter Erdö, die mit Spannung erwartete “Relatio post disceptationem” gehalten, den “Bericht nach der Debatte”, also nach der Aussprache der Teilnehmer in der ersten Synodenwoche.

In seiner “Relatio” referierte der Kardinal jetzt zwei Meinungen, den zwei unterschiedliche Lager auf der Bischofsversammlung anhängen:

“Was die Möglichkeit der Zulassung zu den Sakramenten der Busse und Eucharistie angeht”, erklärte Kardinal Erdö mit Blick auf die Situation der zivil wiederverheirateten Geschiedenen, “so haben einige zugunsten der aktuellen Disziplin auf Grundlage ihres theologischen Fundaments argumentiert, andere dagegen haben sich für eine grössere Öffnung unter ganz bestimmten Bedingungen ausgesprochen, wenn es sich um Situationen handelt, die nicht gelöst werden können, ohne neue Ungerechtigkeiten und Leiden zu verursachen”.

Diese zweite Meinung, die sehr an den vom emeritierten deutschen Kurienkardinal Walter Kasper auf Wunsch des Papstes im Februar in die Debatte eingebrachten Vorschlag erinnert, steht nun den Worten Kardinal Erdös zufolge gleichberechtigt neben der Auffassung, die zum Beispiel der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, vertritt. “Für einige”, so sagte der ungarische Kardinal am Montag weiter, “sollte der möglichen Zulassung zu den Sakramenten – unter der Verantwortung des Diözesanbischofs – ein Weg der Busse vorangehen, mit einem klaren Eintreten zugunsten der Kinder. Es würde sich um eine nicht zu generalisierende Möglichkeit handeln, die Frucht eines von Fall zu Fall getroffenen Urteils ist, und zwar gemäss dem Gesetz der Gradualität, das zwischen Stand der Sünde, Stand der Gnade und mildernden Umständen unterscheidet.”

Wie stark die beiden Lager mit ihren unterschiedlichen Standpunkten zum Kommunionempfang Wiederverheirateter auf der Synode sind, dazu macht die “Relatio nach der Debatte” keine Angaben. Allerdings wies Kardinal Erdö ausdrücklich darauf hin, dass “nicht wenige” Synodenväter mit der Empfehlung der „geistigen Kommunion“ für wiederverheiratete Geschiedene ihre Schwierigkeiten hätten. “Wenn die geistige Kommunion möglich ist, warum dann nicht die sakramentale?”, würden sie fragen.

Zudem gebe es Stimmen auf der Synode, die empfehlen, “das Band zwischen dem Sakrament der Ehe und der Eucharistie in Beziehung zu Kirche und Sakrament theologisch zu vertiefen”, fügte der Kardinal an.

In der “Relatio vor der Debatte”, die vor einer Woche zu Beginn der Synode ebenfalls von Kardinal Erdö vorgetragen worden war, hatte das noch anders geklungen: “Es ist irreführend”, hatte es im Kapitel über die “Pastoral in schwierigen Situationen” zu den Wiederverheirateten geheissen, “sich nur auf die Frage des Kommunionempfangs zu konzentrieren. Die Lösung kann im weiteren Zusammenhang einer breiteren Jugendpastoral und der Ehevorbereitung gesucht werden. Es ist notwendig, die Ehe und die Familie, insbesondere in Krisensituationen, intensiv pastoral zu begleiten. Was die Geschiedenen angeht, die zivil erneut geheiratet haben, so weisen nicht wenige auf die notwendige Unterscheidung zwischen denen hin, die eine Ehe gebrochen haben und denen, die verlassen worden sind. Die Seelsorge muss sich letzteren in besonderer Weise annehmen.”

Die jetzt von Kardinal Erdö vorgetragene Relatio weist darauf hin, dass es in der ersten Synodenwoche einen Prozess gegeben habe: Ein guter Teil der Bischofssynode kann sich jetzt vorstellen, wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zu den Sakramenten zuzulassen. Wie dieser Prozess ausgehen wird und welche Entscheidung am Ende Papst Franziskus fällt, dürfte sich erst auf der ordentlichen Bischofssynode im Herbst 2015 endgültig zeigen.

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