KKV kritisiert Ethikrat-Empfehlung zum Inzest
Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung: “Moralische Standards nicht banalisieren”
– Mit derselben “kuriosen” Begründung des Ethikrates “könne man dann auch das Eigentumsrecht oder Kinderschändung künftig straffrei stellen.”
Monheim, kath.net/KKV, 08. Oktober 2014
“Wie die Mehrheit des Ethikrates auf die Idee kommt, den Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen, bleibt wohl sein Geheimnis. Ganz kurios ist aber die Begründung, das Strafrecht habe nicht die Aufgabe, moralische Standards durchzusetzen und Tabus zu bewahren.” Mit diesen Worten kritisierte Bernd-M. Wehner, Bundesvorsitzender des KKV (Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung), den Vorstoss des Ethikrates in dieser Frage.
Der Kommentator der Rheinischen Post habe Recht, wenn er feststelle, dass das Strafrecht genau diese Aufgabe zu erfüllen habe. Letztlich basierten alle Straftatbestände auf gesellschaftlichen Werturteilen. “Mit derselben Begründung könne man dann auch das Eigentumsrecht oder Kinderschändung künftig straffrei stellen”, gibt Wehner zu bedenken. Kurios sei auch die Argumentation “das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sei stärker zu gewichten, als das ‘abstrakte Schutzgut der Familie'”. Mit dieser Logik müsse man dann auch sexuelle Kontakte zwischen Eltern und Kindern erlauben.
Im Übrigen stelle sich die Frage, wie eine Gesellschaft auf Dauer überleben wolle, wenn es keine allgemein verbindlichen Grundüberzeugungen mehr gäbe. “Der Ethikrat ist daher mehr denn je gefordert, ethischen Leitlinien, wie sie im Grundgesetzt formuliert sind, wieder einen neuen Stellenwert einzuräumen und moralische Standards nicht zu banalisieren, sondern ihnen mehr Geltung zu verschaffen.”
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