Bischofssynode im methodischen Irrtum

Ist durch die Relatio der Bischofssynode die Kirche unabsichtlich in der Gefahr, um es mit dem Hl. Augustinus zu sagen, durch solch eine Lehre Sünden zu rechtfertigen?

Die SchöpfungQuelle
Vatikan: Vorbereitungsdokument
Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung
Instrumentum laboris: III. Ausserordentliche Generalversammlung
Die pastoralen Herausforderungen im Hinblick auf die Familie im Kontext der Evangelisierung

Gastkommentar von Generalvikar Martin Grichting

Vatikan, kath.net. 15. Oktober 2014

Die Aussagen am Anfang der Bibel über die Schöpfung sind keine naturwissenschaftlichen Aussagen. Wer behauptet, in der Bibel sei in naturwissenschaftlichem Sinn die Schaffung der Welt erklärt worden, begeht einen methodischen Fehler, indem er die Verschiedenheit von Sachbereichen missachtet.

Etwas Ähnliches ist den Verantwortlichen der Bischofssynode mit der “Relatio post disceptationem” vom 13. Oktober 2014 unterlaufen. Sie haben in den Nr. 17-20 den Versuch unternommen, ein vom II. Vatikanischen Konzil auf die Kirche angewandtes Prinzip auf moraltheologische Fragen zu übertragen.

Das Konzil hatte nämlich betont, dass ausserhalb der Kirche in anderen Konfessionen bzw. Religionen “vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind”, die es zu achten gelte (Lumen Gentium 8, Nostra Aetate 2). Und gemäss diesem Prinzip sollte die Kirche nun laut den Verfassern der Relatio “positive Elemente” und “authentische familiäre Werte” in vorehelichen, nichtehelichen oder allenfalls sogar gleichgeschlechtlichen Intimbeziehungen anerkennen und wertschätzen.

Zweifellos kommt es darauf an, ob man hier von einem pastoralen Vorgehen oder von einer moraltheologischen Wertung bzw. kirchlichen Lehre spricht. Pastoral betrachtet ist es richtig, im Leben eines Menschen nach Anknüpfungspunkten zum Guten zu suchen, um dann zu versuchen, ihn zu dem zu führen, was wahrhaft christlich ist. Wird dieses Vorgehen aber zum theologischen Prinzip erhoben, findet ein methodischer Irrtum statt, der gravierende Konsequenzen hat: Es wird für moralisch gut oder zumindest akzeptabel erklärt, was es nicht ist.

Man kann sich dies an einem unverfänglichen Beispiel vor Augen führen, indem man das von der Relatio vorgeschlagene Vorgehen auf den Anbau von Drogen und auf deren Handel anwendet. Gemäss der Logik der Relatio enthalten diese Tätigkeiten positive Elemente und authentische Werte, die man anerkennen und wertschätzen muss: Die Drogenbauern und die Drogenhändler können durch den Gewinn aus ihrer Tätigkeit ihre Familien ernähren und ihren Kindern Bildung ermöglichen. Und das gewaschene Drogengeld trägt, weil es in den Wirtschaftskreislauf zurückfliesst, zum Wachstum der Volkswirtschaft bei, was schliesslich allen wieder zugutekommt.

Es ist klar, dass man mit solch einer Argumentation so gut wie jede menschliche Handlung, wenn nicht rechtfertigen, so doch ein Stück weit salonfähig machen kann. Aber ebenso ist es klar, dass die Kirche ein solches letztlich relativistisches Denken immer abgelehnt hat, zuletzt in der 1993 erschienenen Enzyklika “Veritatis splendor” von Papst Johannes Paul II. Dort heisst es in Nr. 52, über die “negativen” Gebote (also etwa das Verbot des Ehebruchs oder der Unzucht): “Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper [immer und für immer] verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. (…). Die Kirche hat immer gelehrt, dass Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: “Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! … Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen” (Mt 19, 17-18).

Weiter heisst es in Nr. 81: “‘Wenn die Kirche das Bestehen “in sich schlechter” Handlungen lehrt, greift sie die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel stellt kategorisch fest: “Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben” (1 Kor 6, 9-10). Wenn die Akte in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind “irreparabel” schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: “Wer würde es im Hinblick auf die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa peccata sunt) – schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht, Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere Schlussfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?'”.

Die Absicht der Relatio ist lobenswert, in einem pastoralen Sinn im Leben der heutigen Menschen nach Anknüpfungspunkten zum authentisch Christlichen zu suchen, um ihnen zum Wachstum zu verhelfen, so dass sie dann im Vollsinn christlich zu leben vermögen. Dies darf aber nicht zu einem Relativismus führen, der die Grenzen zwischen Gut und Böse verwischt. Würde die Kirche in vorehelichen, ausserehelichen oder gar gleichgeschlechtlichen Intimbeziehungen „authentische familiäre Werte” anerkennen und solche Beziehungen somit grundsätzlich zu guten Teil-Verwirklichungen dessen erklären, was die christliche Ehe ist, leistete sie einem ethischen Relativismus Vorschub. Auch wenn es nicht die Absicht der Relatio sein sollte: Die Kirche würde, um es mit dem Hl. Augustinus zu sagen, durch solch eine Lehre in die Gefahr geraten, Sünden zu rechtfertigen. Und dazu kann man nur sagen: Die gut gemeinte Medizin ist dann gerade das Gift.

Vielmehr besteht der erste und grundlegende Dienst der kirchlichen Verkündigung darin, das ganze Evangelium zu verkünden. Das II. Vatikanische Konzil hat gelehrt, dass die Wahrheit sanft und zugleich stark den Geist des Menschen durchdringt (Dignitatis humanae 1). Jede wahre Pastoral muss von der tiefen Überzeugung durchdrungen sein, dass das auch heute wahr ist. Sonst stehen wir am Ende vor einer pastoral kaschierten Kapitulation vor der heutigen gesellschaftlichen Realität, die auch denen noch den Mut zu nehmen droht, die sich ganz für das Evangelium hingeben.

Der Verfasser, Prälat Kan. Dr. iur. can. habil. Martin Grichting, ist der Generalvikar des Bistums Chur.

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