Die unzertrennliche Einheit der Ehegemeinschaft
Familiaris Consortio, Vatikan Nr. 19
19. Die erste Gemeinschaft ist die, die sich zwischen den Eheleuten bildet und entwickelt: Kraft des ehelichen Liebesbundes sind Mann und Frau “nicht mehr zwei, sondern eins” (Mt 19,6; vgl. Gen 2,24) und berufen, in ihrer Einheit ständig zu wachsen durch die Treue, mit der sie täglich zu ihrem Eheversprechen gegenseitiger Ganzhingabe stehen.
Die Ehegemeinschaft wurzelt in der natürlichen Ergänzung von Mann und Frau und lebt aus dem persönlichen Willen der Gatten, ihr ganzes Leben zu teilen, das, was sie haben und das, was sie sind. Deshalb ist eine solche Gemeinschaft die Frucht und das Zeichen eines tief menschlichen Anspruchs. Aber in Christus, dem Herrn, sagt Gott ja zu diesem menschlichen Anspruch, bestätigt, läutert und erhebt ihn und führt ihn durch das Ehesakrament zur Vollendung: Der in der sakramentalen Eheschliessung geschenkte Heilige Geist eröffnet den christlichen Ehegatten eine neue Gemeinschaft, eine Liebesgemeinschaft, die lebendiges und wirkliches Bild jener einzigartigen Einheit ist, die die Kirche zum unteilbaren Mystischen Leib des Herrn Jesus Christus macht.
Das Geschenk des Geistes ist für die christlichen Ehegatten ein Lebensgebot und zugleich ein Antrieb, täglich zu einer immer reicheren Verbindung miteinander auf allen Ebenen fortzuschreiten – einer Verbindung der Körper, der Charaktere, der Herzen, der Gedanken, der Wünsche, der Seelen (Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an Brautleute (Kinshasa, 3.5.1980), 4: AAS 72 (1980) 426 f.) – und so der Kirche und der Welt die neue Gemeinschaft der Liebe zu offenbaren, die durch die Gnade Christi geschenkt wird.
Einer solchen Gemeinschaft widerspricht radikal die Polygamie: Sie leugnet in direkter Weise den Plan Gottes, wie er am Anfang offenbart wurde; denn sie widerspricht der gleichen personalen Würde von Mann und Frau, die sich in der Ehe mit einer Liebe schenken, die total und eben deshalb einzig und ausschliesslich ist. Das II. Vatikanische Konzil sagt das mit den Worten: “Wenn wirklich durch die gegenseitige und bedingungslose Liebe die gleiche personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt wird, wird auch die vom Herrn bestätigte Einheit der Ehe deutlich” (Gaudium et Spes, 49; vgl. Johannes Paul II., a.a.O).
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