Franziskus verschärft Normen gegen Geldwäsche

Ausweitung Kompetenzen und Aufsichtsfunktionen

Vatikan: Motu Proprio (englisch)

Das neue Statut der Finanzaufsichtsbehörde AIF weitet die bisherigen Kompetenzen und Aufsichtsfunktionen AIF auf alle Vatikanbehörden mit regelmässigen Finanzaktionen aus.

Vatikanstadt, kath.net/KNA, 19. November 2013

Papst Franziskus hat die vatikanischen Normen im Kampf gegen illegale Finanzaktionen und Geldwäsche weiter verschärft. Der Vatikan veröffentlichte am Montag das neue Statut für die Finanzaufsichtsbehörde AIF, das am Donnerstag in Kraft treten soll. Es weitet die bisherigen Kompetenzen und Aufsichtsfunktionen des im Dezember 2010 gegründeten AIF auf alle Vatikanbehörden mit regelmässigen Finanzaktionen aus. Benedikt XVI. hatte die Behörde damals ins Leben gerufen, um einen Missbrauch vatikanischer Geldinstitute für Geldwäsche und weitere illegale Finanztransaktionen zu unterbinden.

In einem begleitenden Vatikan-Kommunique heisst es, das neue Statut beziehe Anregungen der im Juni 2013 neu errichteten Kommission zur Reform der Vatikanbank unter Leitung von Kurienkardinal Renato Farina ein. Der Papsterlass wurde jetzt – wie bereits das Gründungsstatut des AIF – durch ein Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio (“aus eigenem Antrieb ergangen”) verfügt.

Das neue Statut klärt insbesondere die Rolle und Verantwortlichkeit des Präsidenten des IOR (“Institut für die religiösen Werke”, landläufig Vatikanbank genannt), des Schweizer Bankexperten Rene Brülhart (41), des Vorstands sowie der Direktion. Es solle dem AIF eine “wirksame autonome und unabhängige Tätigkeit im institutionellen und juristischen Rahmen des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates” ermöglichen, betonte der Vatikan.

In einem Schweizer Zeitungsinterview hatte Brülhart vor wenigen Tagen erklärt, das Vorgehen des Vatikan gegen Geldwäsche sei auf einem guten Weg; das eingeleitete Meldesystem funktioniere. 2012 habe das AIF sechs Verdachtsfälle registriert; in diesem Jahr dürften es mehr werden.

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