Vatikan: Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung bestätigt

Die verschärfte Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung des Vatikans ist am Dienstag bestätigt worden

Das gab der Vatikan an diesem Mittwoch bekannt. Die neuen Vorschriften, die bereits seit 8. August durch einen Erlass des vatikanischen Verwaltungschefs Kardinal Giuseppe Bertello in Kraft traten, weiten unter anderem die Kontrollbefugnisse der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde AIF auf alle Einrichtungen der römischen Kurie und des Vatikanstaats aus. Es handele sich um einen “weiteren wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Überwachung der finanziellen Aktivitäten im Vatikan” und einen “Beitrag zur Stabilität und Integrität” des Finanzsektors auf globaler Ebene, heisst es in der Mitteilung des vatikanischen Presseamtes.

90 Prozent der Arbeit auf diesem Feld seien nun getan, erläuterte Vatikansprecher Federico Lombardi vor Journalisten. Der vatikanische Aussenminister, Erzbischof Dominique Mamberti, wertete die Regelung als “nahezu einmalig” im Bereich der Kontrolle von Finanzgeschäften.

Grundlage für die Vorschriften war ein Schreiben von Papst Franziskus, das am 8. August 2013 in Form eines Motu Proprio veröffentlicht worden war. Mit den neuen Gesetzen reagiert der Vatikan auf einen Bericht des Europaratskomitees Moneyval vom Juli 2012. Darin hatten Fachleute dem Vatikan zwar beachtliche Fortschritte in einem kurzen Zeitraum bescheinigt, zugleich jedoch Defizite etwa mit Blick auf die Überwachung der Vatikanbank IOR beanstandet.

rv/kna 09.10.2013 pr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

Archiv

Empfehlung

Ausgewählte Artikel