P. Graulich

 Neue Vatikangesetze sind eine Präzisierung

Vatikanisches Strafgesetzbuch reformiert

Die Reform des vatikanischen Gesetzesbuches ist keine Verschärfung von Normen, sondern eine Präzisierung. Das betont im Gespräch mit Radio Vatikan der Richter an der römischen Rota und Salesianerpater Markus Graulich. Die Gesetzgebung des Vatikanstaates sei mittlerweile in Teilen obsolet geworden, da sie sich vor allem auf das Codice Zanardelli genannte italienische Strafgesetzbuch von 1889 stütze – Reformen wurden in der Zwischenzeit nur in kleinerem Ausmass durchgeführt. Man müsse jedoch klar betonen, dass die aktuelle Reform des Strafgesetzbuchs den Staat des Heiligen Stuhls und nicht die Kirche beziehungsweise das kanonische Recht betreffe, so Pater Graulich weiter.

Mit der Reform wolle der Vatikan vor allem deutlich machen, dass die Kirche “nicht nur predigen, sondern auch konkrete Massnahmen” einleiten möchte. Insbesondere die Verfolgung und Bestrafung von Pädophilen sei ein Beispiel hierfür, so Pater Graulich.

“Der Heilige Stuhl kann ja an sich leicht eine internationale Konvention unterschreiben. Er hat ja eigentlich kein Gebiet, auf das er das dann auch anwenden kann. So sind auch all diese Konventionen wie beispielsweise diejenige gegen Folter, aber auch auf über den Schutz von Flughäfen oder Schiffen zu verstehen: Der Vatikan hat ja selbst keine Flughäfen oder Häfen. Aber der Vatikan will diese Konventionen bewusst in die Rechtsordnung übernehmen, um einerseits zu zeigen, wie ernst der Heilige Stuhl diese Konventionen nimmt. Andererseits ist das eine Handhabe, damit man dann nicht sagen kann, Verbrecher könnten sich ja in den Vatikan flüchten, weil diese Delikte dort kein Verbrechen seien [und damit internationale Auslieferungskonventionen nicht greifen würden, Einf. d. R.].”

Das besondere an der Gesetzesreform sei für die Weltkirche jedoch das Motu Proprio des Papstes, das am Donnerstag vorgestellt wurde, so Pater Graulich weiter. Darin werden gleich mehre Besonderheiten aufgezählt:

“Indem der Papst sagt: alles, was in dem Gesetzestext für den Vatikanstaat steht, gilt auch für alle Angestellten, die für den Heiligen Stuhl arbeiten. Das ist also eine Ausweitung. Wir sind beispielsweise hier bei Radio Vatikan nicht im engen Sinne auf Vatikanstaatsgebiet, doch nun gelten auch hier die neuen Gesetze. Oder das gilt auch für mich, da ich für den Heiligen Stuhl arbeite. Und dazu kommt noch, dass das auch ausgeweitet ist auf die vatikanischen Legationen – also auf die Nuntiaturen im Ausland. Diese Gesetze sind also nicht nur gültig auf dem kleinen Territorium rund um den Petersdom, sondern das nimmt dadurch viel grössere Dimensionen an und da sind alle Vatikan-Angestellten inbegriffen.”

Ebenfalls wichtig sei, dass die Reform bereits unter Benedikt XVI. angestossen und begonnen wurde. Papst Franziskus habe somit auf die Vorarbeit seine Vorgängers aufbauen können und die Resultate der Arbeitskommission bestätigt.

Das gesamte Interview mit Pater Markus Graulich hören Sie am Samstagabend in unserer Sendung “Unsere Woche” oder indem Sie auf das Lautsprecher-Symbol oben links klicken.

rv 12.07.2013 mg

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