“Fundamentales Menschenrecht”
Erzbischof Müller: Kinder haben Recht auf Vater und Mutter
Dies sei ein “fundamentales Menschenrecht”, sagte der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation
Augsburg, kath.net/KNA, 29. Juni 2013
Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller hat das Recht eines Kindes auf seinen eigenen Vater und seine eigene Mutter unterstrichen. Dabei handle es sich um ein “fundamentales Menschenrecht”, sagte der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation der “Augsburger Allgemeinen” (Dienstag).
Auch wenn dieses Menschenrecht nicht immer verwirklicht werden könne, etwa beim Tod eines Elternteils “oder anderen schicksalhaften Gegebenheiten”, dürfe es doch nicht “konterkariert werden”, erläuterte Müller. Dies sei aber der Fall, wenn “die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau mit anderen Formen des Zusammenlebens gleichgestellt, damit ihres Wesens beraubt und diskriminiert wird”.
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