Übereinkommen des Heiligen Stuhls mit UN-Konventionen

Ratifikation und Beitritt des Heiligen Stuhls zu Konventionen der Vereinten Nationen zur internationalen Verbrechensbekämpfung

Rom, 26. Januar 2012, zenit.org

Der Heilige Stuhl hat, auch im Namen und im Auftrag des Vatikanstaates, die UN-Konvention gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 ratifiziert. Zudem trat der Heilge Stuhl dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999 sowie der UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 bei.

Am vergangenen Mittwoch, dem 25. Januar 2012, hat der ständige Beobachter des Heilgen Stuhls bei den Vereinen Nationen, Erzbischof Msgr. Francis Assisi Chullikat, beim UN-Generalsekretär im UNO-Sitz in New York die Ratifikationsurkunde für die erste Konvention sowie die Beitrittsdokumente für die anderen beiden Übereinkommen hinterlegt.

Durch die Ratifizierung und den Beitritt beabsichtigt der Heilige Stuhl, eine moralische Unterstützung für diese Konventionen zu liefern. Zugleich möchte der Heilige Stuhl seinen Einsatz zur Förderung der Werte Solidarität, Gerechtigkeit und Frieden unter den Menschen und unter den Völkern bekräftigen, zu deren Schutz und Stärkung es des Prinzips des Rechtsstaats und der Achtung der Menschenrechte bedarf. Zu diesem Zweck, betonte der Heilige Stuhl, seien die Instrumente der Strafverfolgungs- und Justizzusammenarbeit, wie sie von den genannten Konventionen vorgesehen sind, von grosser Bedeutung, um einen effektiven Schutz gegen kriminelle Aktivitäten zu gewährleisten, die die menschliche Würde und den Frieden gefährdeten.

Diesen Instrumenten, die nachfolgend aufgeführt sind, sind einige Restriktionen und Erklärungen zur Auslegung beigefügt.

Wortlaut der Ratifizierung:

Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988

Staatssekretariat des Vatikans
Prot. Nr. 307/12/RS

Der unterzeichnende Kardinalstaatssekretär hat die Ehre, hiermit zu bestätigen, dass der Heilige Stuhl, auch im Namen und im Auftrag des Staates Vatikanstadt, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, das am 20. Dezember 1988 in Wien verabschiedet und am selben Tag vom Heiligen Stuhl unterzeichnet wurde, ratifiziert.

Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens beabsichtigt der Heilige Stuhl, seinen Beitrag und seine moralische Unterstützung zur globalen Prävention, Unterdrückung und Verfolgung von Drogenmissbrauch und der damit verbundenen Problem des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu leisten. Die Ratifizierung dieser Konvention geschieht zur Förderung der Erklärung vom 15. Dezember 1988, anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens durch den Heiligen Stuhl, die hiermit bestätigt wird. Beigefügt sind die Texte hinsichtlich einer Restriktion und einer weiteren Erklärung, welche integrale Bestandteile dieser Ratifizierungsurkunde sind.

Vatikan, 24. Januar 2012

Tarcisio Kardina. Bertone
Kardinalstaatssekretär des Vatikans

Übersetzung des italienischen Originals von Sabrina Toto

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