Communiqué Bistum Chur
Die Menschenrechte sind in Gott verankert
Wir weisen den Vorwurf entschieden zurück, dass Bischof Vitus Huonder in seinem Brief zum Menschenrechtstag vom 10.12.2011 die Menschenrechte relativiert. Im Gegenteil argumentiert der Bischof in seinem Brief selber mit den Menschenrechten, wenn er an die Elternrechte in Bezug auf die Erziehung der Kinder erinnert.
Aus dem mehrseitigen Brief des Bischofs zitiert der Tagesanzeiger zwei Passagen ohne Kontext, um deren Absicht ins Gegenteil zu verkehren. Tatsächlich erklärt der Bischofsbrief, wie die Kirche die Menschenrechte genauerhin versteht bzw. mit dem II. Vatikanischen Konzil zur Kenntnis genommen hat: vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass es ein Naturrecht von Gott her gibt und die Menschenrechte als Teil davon zu betrachten seien. Für den Glauben der Kirche ist die Schöpfungsordnung entscheidend, aus der das Naturrecht hervorgeht.
Damit stehen die Ausführungen von Bischof Vitus Huonder auf dem Boden des II. Vatikanischen Konzils. Dieses lehrt in der Erklärung über die Religionsfreiheit, “dass die höchste Norm des menschlichen Lebens das göttliche Gesetz selber ist, das ewige, objektive und universale, durch das Gott nach dem Ratschluss seiner Weisheit und Liebe die ganze Welt und die Wege der Menschengemeinschaft ordnet, leitet und regiert” (Nr. 3). Zu den vor allem in der Neuzeit unternommenen Versuchen, die Würde der menschlichen Person und deren Rechte in menschliche Satzungen zu übersetzen, stellt das Konzil in der gleichen Erklärung fest: “Das Vatikanische Konzil wendet diesen Bestrebungen seine besondere Aufmerksamkeit zu in der Absicht, eine Erklärung darüber abzugeben, wie weit sie der Wahrheit und Gerechtigkeit entsprechen, und deshalb befragt es die heilige Tradition und die Lehre der Kirche, aus denen es immer Neues hervorholt, das mit dem Alten in Einklang steht” (Nr. 1).
In dieser theologischen Lesart gehören die Menschenrechte zum Naturrechtsgedanken. Es gibt ein Naturrecht und eine biblisch fundierte “Bürgschaft” Gottes dafür schon lange vor den Menschenrechten, jedoch umgekehrt keine Menschenrechte ohne das jüdisch-christliche Erbe der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Wenn man dies als Bischof betont, relativiert man die Menschenrechte gerade nicht, sondern man gibt ihnen, durch Rückbindung ans göttliche Naturrecht, eine tiefere, dem Relativismus entzogene Verankerung. Die Notwendigkeit dieser Verankerung zeigt sich eindrücklich daran, dass gerade säkularisierte Gesellschaften, welche die Grundrechte offiziell hochhalten, das Grundrecht auf Leben (Abtreibung, Eugenik, aktive Sterbehilfe) immer mehr aushöhlen.
Quelle
Sexualerziehung Staatlich verordnet
Charta der Familienrechte
GlaubeundLeben Weitergabe des Glaubens in der Familie
Schreibe einen Kommentar