Kongregation für die Glaubenslehre
Förderung und Schutz der Glaubens- und Sittenlehre in der katholischen Kirche
Gemäss der Apostolischen Konstitution “Pastor Bonus” hat die Glaubenskongregation “die Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre in der ganze katholischen Kirche zu fördern und schützen.” Auch wenn prinzipiell alle Kongregationen der Römischen Kurie gleichrangig sind, kommt der Glaubenskongregation doch eine Sonderstellung zu. Dies wird beispielsweise darin deutlich, dass Dokumente anderer Dikasterien nicht ohne das “placet” der Glaubenskongregation veröffentlicht werden dürfen, zumindest “sofern sie die Glaubenslehre und die Sitten” betreffen (Pastor Bonus Art 54.) Dadurch soll auch erreicht werden, dass die Lehraussagen der Kirche einheitlich ausfallen und es keine divergierenden oder gar gegensätzlichen Positionen gibt.
Die Kongregation für die Glaubenslehre, ursprünglich “Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis” genannt, wurde von Papst Paul III. 1542 gegründet, um die Kirche vor Irrlehren zu schützen. Sie ist die älteste der neun Kongregationen der römischen Kurie. Das einzige Kurialorgan, das zeitlich früher eingesetzt wurde, ist das Staatssekretariat, das bereits im 15. Jahrhundert eingerichtet wurde. 1908 benannte Papst Pius X. die Behörde in “Heiliges Offizium” um. Den heutigen Namen gab ihr 1965 Papst Paul VI.
Das Dikasterium ist in drei Sektionen unterteilt. Die “Abteilung für die Lehre” beobachtet die theologische Forschung und prüft, ob neue Lehren mit den Grundsätzen des katholischen Glaubens vereinbar sind. Mit eben diesem Ziel prüft die Abteilung auch Bücher, die ihr von örtlichen kirchlichen Stellen benannt wurden. Wenn notwendig, versucht die Glaubenskongregation im Kontakt mit dem Autor eine Klärung etwaiger Probleme. Die “Abteilung für die Disziplin” beschäftigt sich mit Vergehen gegen den Glauben, die Moral oder bei der Feier von Sakramenten. Hier agiert die Kongregation einem Gerichtshof vergleichbar. In der “Abteilung für Ehefragen” geht es vor allem um Fragestellungen, die mit dem “privilegium fidei” in Zusammenhang stehen, also etwa die Auflösung einer religionsverschiedenen Ehe “zugunsten des Glaubens”.
An der Spitze der Glaubenskongregation steht der Präfekt. Das war lange Zeit der deutsche Kardinal Joseph Ratzinger, jetzt Papst Benedikt. Mittlerweile ist der US-Erzbischof William Levada Präfekt. Die Kongregation besteht aus 25 Mitgliedern, Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen aus 14 Nationen. Das Dikasterium wird beraten von einem Kollegium von 28 Konsultoren, die aus verschiedenen Ländern stammen. Sie sind in der Regel als Professoren an den Päpstlichen Fakultäten in Rom tätig und vertreten unterschiedliche theologische Disziplinen. Die Behörde selbst hat knapp 40 Mitarbeiter.
Der Präfekt ist von Amts wegen auch Präsident der Päpstlichen Bibelkommission und der Internationalen Theologenkommission, deren Sekretariat und Sitz bei dem Dikasterium ist. Die Tätigkeit beider Kommissionen ist sehr eng mit der Glaubenskongregation verbunden. Bei ihr ist auch die von Papst Johannes Paul II. im Februar 1993 errichtete und lange Jahre unter der Präsidentschaft des Kardinal Joseph Ratzinger – jetzt Papst Benedikt XVI. – stehende interdikasterielle Kommission angesiedelt, die mit der Redaktion und Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche beauftragt ist.
In Zusammenarbeit mit der Libreria Editrice Vaticana veröffentlicht das Dikasterium seit einigen Jahren in der Sammlung “Documenti e Studi” seine eigenen Dokumente, meistens begleitet durch entsprechende im “Osservatore Romano” erschienene Artikel oder Kommentare.
Kongregation: Für die Glaubenslehre
Quelle: Vatikanlexikon: Radio Vatikan
Biografie: Vatikan
Erzdiözese: San Francisco
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