Papst mahnt grössere Sorgfalt bei der Ehevorbereitung an

Angesichts der aktuellen Krise der Familie bedarf die Ehevorbereitung der höchsten pastoralen Sorgfalt

Vor den Mitgliedern der ‚Sacra Rota’ fordert Benedikt XVI. Ernsthaftigkeit und Einstimmigkeit bei kanonischen Ehenichtigkeitsverfahren.

Rom. kath.net. 22.01.2011, von Armin Schwibach

Bei der Vorbereitung und Zulassung zur Eheschliessung bedarf es angesichts der aktuellen Krise der Familie der höchsten pastoralen Sorgfalt, da es den Ehewilligen als ersten daran liegt, eine gültige Ehe zu feiern. Mit diesen Worten wandte sich Benedikt XVI. am heutigen Vormittag an die Mitglieder des Gerichtshofes der “Sacra Rota” anlässlich der Eröffnung des Gerichtsjahres. Der Papst mahnte zur Entfaltung einer wirksamen seelsorglichen Tätigkeit, um der Nichtigkeit von Ehen vorzubeugen. Der Papst beklagte die Tatsache, dass die Ehevorbereitungskurse, die Eheexamen der Brautleute sowie die anderen Mittel zur Durchführung aller notwendigen Untersuchungen unter dem Gesichtspunkt einer rein formalen Pflichterfüllung gesehen würden. Weit verbreitet sei die Mentalität, dass die Hirten, um Paare zur Ehe zuzulassen, grosszügig vorgehen sollten, da das Naturrecht der Menschen auf die Ehe im Spiel sei. Demgegenüber mahnte der Papst dazu, sich von der Liebe zur Wahrheit leiten zu lassen, wenn es darum gehe, das “ius connubii”, das heisst das Recht auf die Ehe in Betracht zu ziehen.

Bei diesem Naturrecht handle es sich nicht um einen subjektiven Anspruch, dem die Hirten durch eine rein formale Anerkennung Genüge tragen müssten. Das Recht auf Eheschliessung setze voraus, “dass man diese wirklich schliessen kann und dies zu tun beabsichtigt, das heisst in der Wahrheit ihres Wesens entsprechend der Lehre der Kirche”. Keiner könne ein Recht auf die Schliessung der Ehe beanspruchen: “Das ‚ius connubii’ bezieht sich nämlich auf das Recht, eine echte Ehe zu schliessen”.

Zur Zulassung zur Ehe ist für Benedikt XVI. eine ernsthafte Kontrolle der Überzeugungen der Verlobten hinsichtlich der für die Gültigkeit des Sakraments unverzichtbaren Verpflichtungen notwendig. Auf diese Weise könne es vermieden werden, dass emotionale Impulse oder oberflächliche Beweggründe zwei junge Menschen dazu verleiten, eine Verantwortung zu übernehmen, der sie dann nicht entsprechen können.

Die Verlobten müssten in die Lage versetzt werden, die Wahrheit ihrer Berufung zur Ehe mit ihren Merkmalen der Einheit und Unauflöslichkeit zu entdecken. Wichtig sei in diesem Zusammenhang eine voreheliche Untersuchung, die nicht nur als rein bürokratische Etappe betrachtet werden dürfe.

Vielmehr handle es sich dabei um eine “einzigartige pastorale Gelegenheit”, bei der der Hirte durch einen respektvollen und herzlichen Dialog versuche, der Person zu helfen, sich ernsthaft der Wahrheit über sich selbst und ihre menschliche sowie christliche Berufung zur Ehe zu stellen. In diesem Sinne erfordere der Dialog, der immer einzeln mit den Brautleuten zu führen sei, eine Atmosphäre der vollen Ehrlichkeit, in der betont werden solle, dass die Brautleute die ersten seien, die dazu verpflichtet seien, eine gültige Ehe zu schliessen.

Auf diese Weise könne ein wirksames pastorales Handeln zur Vorbeugung der Schliessung von ungültigen Ehen entfaltet werden, so Benedikt XVI. Es müsse dafür gearbeitet werden, dass “der Teufelskreis unterbrochen wird, zu dem es oft zwischen einer als selbstverständlich angesehenen Zulassung zur Ehe ohne angemessene Vorbereitung sowie ohne ein Examen der für deren Schliessung vorgesehenen Erfordernisse und einer manchmal ebenso leichten juristischen Erklärung kommt, bei der die Ehe nur aufgrund der Feststellung ihres Scheiterns als nichtig erachtet wird”.

Benedikt XVI. forderte die Kirchengerichte auf, eine eindeutige und einstimmige Botschaft hinsichtlich dessen zu geben, was im Einklang mit dem Lehramt und dem kanonischen Gesetz wesentlich für eine Ehe ist. Ebenso notwendig sei es, die Fälle der Ehekonsensunfähigkeit richtig zu beurteilen.

Dabei handle es sich um ein sehr aktuelles Problem. Der Papst beklagte eine anhaltende mangelnde Korrektheit bei der Bewertung der Fähigkeit zum Ehekonsens. Besonders schwerwiegend sei es, wollte man den unvorsichtigen Entscheidungen während des Ehelebens eine Wirksamkeit zubilligen, die die Ehe ungültig mache.

Es bestehe die Gefahr, Gründe für die Nichtigkeit der Ehe in den Verhaltensweisen zu suchen, die nicht die Schliessung des Ehebandes betreffen, sondern dessen Verwirklichung im Leben. “Es muss der Versuchung widerstanden werden, einfache Verfehlungen der Eheleute in ihrem Eheleben zu Konsensmängeln zu machen”.

Abschliessend rief Benedikt XVI. erneut dazu auf, die scheinbare Entgegenstellung zwischen Recht und Seelsorge zu überwinden. Die juristische und die pastorale Dimension “sind untrennbar in der auf dieser Erde pilgernden Kirche vereint”. Es gebe eine Harmonie zwischen diesen Aspekten, die sich aus einer gemeinsamen Zielsetzung ergebe. Diese sei “das Heil der Seelen”, wie er zu Beginn seiner Ansprache erklärt hatte.

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