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Weitere Internationalisierung des Papstwahlkollegiums

Zwanzig neue Kardinäle: Weitere Internationalisierung des Papstwahlkollegiums

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Drei Asiaten, drei Lateinamerikaner, zwei Afrikaner, zwei aus Ozeanien und fünf Europäer: Papst Franziskus hat an diesem Sonntag nach dem Angelusgebet die Namen der Bischöfe bekannt gegeben, die er Mitte Februar zu Kardinälen erheben wird. Ausserdem ernennt er fünf Kardinäle, die bereits über achtzig sind und deswegen nicht mehr wählen dürfen, unter ihnen auch einen Deutschen: den ehemaligen Vatikandiplomaten Erzbischof Karl-Joseph Rauber.

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Euthanasie auf dem Vormarsch?

Palliativmediziner warnen vor “Dammbruch”      IMABE 2009 Petra Mihàly

Weitere Beiträge zum Thema

Von 7. bis 10. Mai 2009 fand der 11. Kongress der Europäischen Gesellschaft für Palliativmedizin und -pflege (EAPC) statt, diesmal in Wien. Und es tat gut, dass sich führende Mediziner dabei dezidiert gegen Bestrebungen aussprachen, die Problematik der immer höheren Zahl pflegebedürftiger Menschen auf andere Weise zu “lösen” – nämlich durch Euthanasie. Lukas Radbruch, Präsident der EAPC, warnte gar vor einem “Dammbruch”, sollte die aktive Sterbehilfe legalisiert werden. Medizinisches Töten ohne Einverständnis oder sogar gegen den Willen eines Patienten könnte damit irgendwann akzeptabel werden, betonte er.

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Kardinal Julien Ries mit 92 Jahren verstorben

Grosser Religionsanthropologe, von Benedikt XVI. am 18. Februar 2012 ins Kardinalskollegium aufgenommen

Rom,  

Im Alter von 92 Jahren starb am vergangenen Samstag Kardinal Julien Ries, emeritierter Professor für Religionsgeschichte an der Katholischen Universität Louvain-la-Neuve. Kardinal Ries galt als der grösste Religionsanthropologe unserer Zeit. Benedikt XVI. hatte ihn im feierlichen Konsistorium vom 18. Februar 2012 als Kardinaldiakon mit der Titeldiakonie “Sant’Antonio di Padova a Circonvallazione Appia” ins Kardinalskollegium aufgenommen.

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Unser zivilisatorischer Fortschritt

“Wir Christen müssen die Dinge machen, sonst machen es die anderen – aber anders”.

Die Macht der Medien ist heute überwältigend

Ist denn da wirklich nichts zu machen? – Ein Kommentar von Pfr. Peter von Steinitz

Berlin, kath.net, 16. Juli 2012

In diesen Tagen hat der Deutsche Journalistenverband befunden, dass man selbstverständlich den Papst verhöhnen darf, wenn es sein muss eben auch mit Fäkalfantasien aus der untersten Schublade. Der Journalist Helmut Schümann vom Berliner Tagesspiegel (vom Freitag, 13. Juli 2012) schloss sich nicht nur dieser Aufassung an, sondern bezeichnete sie als zivilisatorischen Fortschritt, ja er selbst erklomm die letzten Höhen des Fortschritts, indem er forderte, dass “jeder das Recht hat, verspottet zu werden”. Das klingt zunächst lustig und total fortschrittlich.

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Organentnahme nach Sterbehilfe

Mindestens vier Fälle in Belgien

Organentnahme nach Sterbehilfe Mindestens vier Fälle in Belgien – Kritik aus dem Europaparlament Von Freddy Derwahl Brüssel

14. Februar 2011, Die Tagespost.de/zenit.org.

– In Kliniken der belgischen Städte Antwerpen und Lüttich sind durch Sterbehilfe getöteten Patienten in mindestens vier Fällen Organe zu Transplantationszwecken entnommen worden. Über dieses bioethisch fragwürdige Verfahren haben diese Woche mehrere belgische Zeitungen berichtet. Die Nachricht hatte einen längeren Umweg über ein Symposium der belgischen Medizin-Akademien gemacht, auf dem die sensiblen Fälle bereits im Dezember zur Sprache gekommen waren. Viele Ärzte hatten dazu kritische Fragen geäussert, die der Öffentlichkeit bislang jedoch vorenthalten wurden. Erst ein Bericht des Europäischen Instituts für Bioethik machte den Vorgang jetzt publik. Demnach haben die Fachmediziner und die Zentrale von “Eurotransplant” mit Sorge reagiert.

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Der mutmassliche Wille

Schweizer Bevölkerung will auch heute verbotene Schritte erlauben NZZ 2. Sept. 2010

Mutmasslicher Wille
In der Schweiz will eine Mehrheit der Bevölkerung eine weitere Lockerung bei der Sterbehilfe. Für todkranke Patienten soll laut einer Umfrage auch direkte aktive Sterbehilfe erlaubt werden. Die Tötung auf Verlangen ist bisher nur in wenigen Ländern legal.

Schweizerinnen und Schweizer wollen mehrheitlich selbst bestimmen, wann sie ihr Leben beenden. Eine Mehrheit der Bevölkerung will nicht nur die Suizidhilfe, sondern auch die bisher verbotene direkte aktive Sterbehilfe bei todkranken Patienten gesetzlich erlauben. Dies geht aus einer nationalen Studie der Universität Zürich hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die direkte aktive Sterbehilfe, die Tötung auf Verlangen, ist bis jetzt nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg gestattet.

Lediglich eine Minderheit der Bevölkerung erachtet gemäss der landesweiten Umfrage Sterbehilfe und Suizidbeihilfe generell als moralisch falsch und befürwortet entsprechend scharfe Verbote.

Im Rahmen der Studie zur Sterbehilfe hat das Kriminologische Institut der Universität Zürich in der Schweiz 1500 Personen zu konkreten Sterbehilfe- und Suizidbeihilfefällen befragt. Bei den Fragen ging es um sechs Fälle von Menschen, die an einer tödlichen Krankheit im Endstadium leiden. Die Befragten mussten eine rechtliche und moralische Bewertung auf einer Skala von eins bis zehn vornehmen. 

Die vorgefundenen Einstellungen korrespondierten mit einer positiven Sicht auf das selbstbestimmte Sterben und einer schwach ausgeprägten Religiosität, erklärte Rechtsprofessor Christian Schwarzenegger in der Medienmitteilung der Universität Zürich. Konkret heisst dies: Je wichtiger Gott im Leben eines Menschen sei, desto eher beurteile die Person Sterbehilfe- und Suizidbeihilfehandlungen als moralisch falsch.

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