Hirtenbrief zur Ehe: Amtliche Mitteilung

Hirtenbrief von Bischof Vitus Huonder zur Fastenzeit 2012

Am vergangenen Mittwoch, 29. Februar 2012, wurde der diesjährige Hirtenbrief von Bischof Vitus Huonder zur Fastenzeit 2012 an die Pfarreien und die kirchlichen Mitarbeiter versandt. Es ist vorgesehen, dass er am kommenden Samstag/Sonntag, 10./11. März 2012, in den Gottesdiensten verlesen wird.

Bereits am letzten Samstag, 3. März 2012, wurde der Hirtenbrief aufgrund einer Indiskretion in einer verzerrenden Art und Weise im “Tages-Anzeiger” bekanntgemacht, was eine intensive Berichterstattung der Medien ausgelöst hat. Inzwischen kursiert der Volltext des Hirtenbriefs bereits im Internet.

Im Hirtenbrief hat Bischof Vitus keine neue Lehre vorgetragen, sondern sich betreffend den Kommunionempfang von zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen an das gehalten, was weltkirchlich gilt (*vgl. dazu das Schreiben vom 14. September 1994 der Kongregation für die Glaubenslehre betreffend den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen).

Teile der Berichterstattung in den Medien und einige Reaktionen von Gläubigen gehen offenbar davon aus, dass Bischof Vitus hier etwas Neues vorgetragen habe. Es muss aus dieser Reaktion deshalb geschlossen werden, dass die Lehre der Kirche in diesem Punkt nicht mehr genug bekannt ist, so dass es angemessen erscheint, wieder einmal an diese Lehre zu erinnern.

Durch die verzerrende Berichterstattung, die vom Tages-Anzeiger initiiert worden ist und unkritisch von einigen Medien übernommen wurde, ist bisher das eigentliche Anliegen des Hirtenbriefs von Bischof Vitus leider nicht genügend herübergekommen. Es geht im Hirtenbrief, wie die Lektüre ergeben wird, vor allem um eine noch verbesserte Vorbereitung der Eheschliessenden auf den Empfang des Sakraments und dann vor allem um den Aufbau einer spezifischen Seelsorge für Gläubige, die geschieden und/oder zivilrechtlich wiederverheiratet sind, selbstverständlich immer im Rahmen dessen, was nach dem Glauben und der sakramentenrechtlichen Ordnung der Universalkirche möglich ist.

Zu diesem Zweck wurde dem Hirtenbrief auch ein Blatt beigelegt, das auf verschiedene Initiativen und Texte hinweist, die eine besondere Seelsorge für die betroffenen Gläubigen zum Inhalt haben.

Aufgrund der entstandenen medialen Lage wird der Hirtenbrief des Bischofs hiermit bereits heute zusammen mit dem erwähnten Beiblatt integral veröffentlicht, so dass sich eine breitere Öffentlichkeit selbst ein Bild machen kann.

Bischof Vitus dankt allen Gläubigen, die, wie im Hirtenbrief erwähnt, durch ihr Glauben und Leben “ein kostbares Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe” geben. Er dankt allen Priestern, Diakonen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge, dass sie in Einheit mit der Kirche und ihrer Lehre den Gläubigen beistehen, gerade auch solchen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind.

Chur, 5. März 2012 Dr. Martin Grichting Generalvikar des Bistums Chur

Quelle
*KongregationfürdieGlaubenslehre: Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen

Esistnicht der Bischof, der verbietet

 

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